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Urteil des Gerichts vom 18. September 2015 – Wahlström/Frontex

(Rechtssache T-653/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2010 – Jährliches Gespräch mit dem Beurteilenden – Festlegung von Zielen)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Kari Wahlström (Espoo, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) (Prozessbevollmächtigte: S. Vuorensola und H. Caniard im Beistand der Rechtsanwälte A. Duron und D. Waelbroeck)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 9. Oktober 2013, Wahlström/Frontex (F-116/12, SlgÖD, EU:F:2013:143), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 9. Oktober 2013, Wahlström/Frontex (F-116/12, SlgÖD, EU:F:2013:143), wird aufgehoben, soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst den zweiten und den dritten Teil des zweiten im ersten Rechtszug geltendgemachten Aufhebungsgrundes sowie den Schadensersatzantrag zurückgewiesen hat.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Die Beurteilung von Herrn Kari Wahlström für das Jahr 2010 wird aufgehoben.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) wird verurteilt, Schadensersatz im Höhe von 2 000 Euro an Herrn Wahlström zu zahlen.

Frontex trägt sämtliche in diesem Verfahren und im Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 52 vom 22.2.2014.