Language of document : ECLI:EU:T:2014:704





Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. Juli 2014 – Kompas MTS/Parlament u. a.

(Rechtssache T‑315/13)

„Schadensersatzklage – Schaden, der angeblich aufgrund der Umsetzung einer Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen in österreichisches Recht entstanden ist – Etikettierung von Tabakerzeugnissen – Einfuhrbeschränkungen für Tabakerzeugnisse – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 31, 32, 39, 42)

Gegenstand

Schadensersatzklage nach Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 Abs. 2 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin nach der Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für die Einfuhr von Tabakerzeugnissen in das österreichische Hoheitsgebiet infolge des Erlasses der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (ABl. L 194, S. 26) entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kompas mejni turistični servis d.d. (Kompas MTS d.d.) trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.