Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2015 – Dupré/EAD
(Rechtssache F-11/14)1
(Öffentlicher Dienst – Mitarbeiter des EAD – Bediensteter auf Zeit – Art. 98 des Statuts – Art. 2 Buchst. e BSB – Dienstvertrag – Einstufung – Einrede der Rechtswidrigkeit der Stellenausschreibung – Dienstposten der Besoldungsgruppe AD 5 für Mitarbeiter der nationalen diplomatischen Dienste und Beamte der Besoldungsgruppen AD 5 bis AD 14 – Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten – Versäumnisurteil)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bruno Dupré (Etterbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und M. Silva)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung des Vertrags des Klägers, soweit er darin in die Besoldungsgruppe AD 5 eingestuft wird, und Ersatz des behaupteten Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 102 vom 7.4.2014, S. 45.