Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 8. Juni 2015 von Ángel Coedo Suárez gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. März 2015 in der Rechtssache F-38/14, Coedo Suárez/Rat

(Rechtssache T-297/15 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Ángel Coedo Suárez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das vorliegende Rechtsmittel für zulässig zu erklären;

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 26. März 2015, Coedo Suárez/Rat (F-38/14, EU:F:2015:25), aufzuheben;

den von ihm in erster Instanz gestellten Aufhebungsanträgen stattzugeben;

dem Rat die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Verfälschung von Tatsachen und Beweisen und Rechtsirrtum, weil das Gericht für den öffentlichen Dienst entschieden habe, dass die Anstellungsbehörde keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe, als sie angenommen habe, dass der schlechte Gesundheitszustand des Klägers keinen mildernden Umstand darstelle.

Verstoß gegen die Begründungspflicht.

____________