Language of document : ECLI:EU:T:2015:272

Rechtssache T‑480/11

Technion – Israel Institute of Technology
und

Technion Research & Development Foundation Ltd

gegen

Europäische Kommission

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente, die im Rahmen einer Prüfung der Rechnungsführung in Bezug auf die Durchführung bestimmter im Zuge des Sechsten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration geschlossener Forschungsverträge berücksichtigt wurden – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions‑, Untersuchungs‑ und Audittätigkeiten – Pflicht zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung – Überwiegendes öffentliches Interesse“

Leitsätze – Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 12. Mai 2015

1.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente – Umfang – Ausschluss der Verpflichtung – Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4)

2.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions‑, Untersuchungs‑ und Audittätigkeiten – Umfang – Anwendung nach Abschluss dieser Tätigkeiten

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2)

3.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Dokumente – Begriff – Besonderes Interesse des Antragstellers – Ausschluss

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2)

4.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Dokumente – Abgrenzung gegenüber dem Grundsatz der Transparenz

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2)

1.      Siehe Text der Entscheidung.

(vgl. Rn. 43-49)

2.      Siehe Text der Entscheidung.

(vgl. Rn. 65)

3.      Das besondere Interesse, das ein Antragsteller am Zugang zu einem Dokument geltend machen kann, das ihn persönlich betrifft, ist im Rahmen der Prüfung, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 4 Abs. 2 letzter Satzteil der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission besteht, nicht zu berücksichtigen. Das Verlangen eines Klägers nach Zugang zu einem streitigen Dokument, um im Rahmen des kontradiktorischen Prüfverfahrens seine Rechte wirksam geltend machen zu können, kann im Übrigen, selbst wenn er ein Recht auf Zugang zu diesem Dokument hätte, nicht speziell durch die Inanspruchnahme der Mechanismen ausgeübt werden, die die Verordnung Nr. 1049/2001 für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten geschaffen hat.

(vgl. Rn. 75, 76)

4.      Das öffentliche Interesse an der Übermittlung eines Dokuments hat im Hinblick auf den Grundsatz der Transparenz, der eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess ermöglichen und eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Bürgern in einem demokratischen System gewährleisten soll, nicht dasselbe Gewicht in Bezug auf ein Dokument aus einem Verwaltungsverfahren wie in Bezug auf ein Dokument aus einem Verfahren, in dessen Rahmen das Unionsorgan als Gesetzgeber auftritt.

(vgl. Rn. 79)