Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2010 – Fédération internationale des logis/HABM (Grünes, nach außen gewölbtes Quadrat)
(Rechtssache T-282/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 16, 27-30)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. April 2009 (Sache R 1511/2008‑1) über die Anmeldung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats als Gemeinschaftsmarke |
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: | Fédération internationale des logis |
Betroffene Gemeinschaftsmarke: | Bildmarke, die ein grünes Quadrat darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 43 und 44 – Anmeldung Nr. 64687899 |
Entscheidung des Prüfers: | Zurückweisung der Anmeldung |
Entscheidung der Beschwerdekammer: | Zurückweisung der Beschwerde |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten. |