Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Mai 2007 - López Teruel / HABM
(Beamte - Dienstunfähigkeit - Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Adelaida López Teruel (Guadalajara, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden, L. Levi und C. Ronzi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigter: I. de Medrano Caballero)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des HABM vom 6. Oktober 2005, mit der der Antrag der Klägerin auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses zur Beurteilung ihrer Unfähigkeit zur Wahrnehmung der ihrem Dienstposten entsprechenden Aufgaben und ihres Anspruchs auf Invalidengeld abgelehnt wurde
Tenor des Urteils
Die Entscheidung vom 6. Oktober 2005, mit der das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) den Antrag von Frau López Teruel auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses abgelehnt hat, wird aufgehoben.
Das HABM trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 24.