Language of document : ECLI:EU:T:2013:63





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. Februar 2013 – Maharishi Foundation/HABM (MÉDITATION TRANSCENDANTALE)

(Rechtssache T‑426/11)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MÉDITATION TRANSCENDANTALE – Absolutes Eintragungshindernis – Entscheidung der Beschwerdekammer, die Sache an die Prüfungsabteilung zurückzuverweisen – Art. 65 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Zulässigkeit – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 – Maßgebliche Verkehrskreise“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Marke, die in einem Teil der Union keine Unterscheidungskraft hat – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung in diesem Teil (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnr. 28)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 50-53, 75)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Beurteilung des beschreibenden Charakters eines Zeichens (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 54, 55)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Wortmarke MÉDITATION TRANSCENDANTALE (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 62-93)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. April 2011 (Sache R 1294/2010‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens MÉDITATION TRANSCENDANTALE als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Maharishi Foundation Ltd trägt die Kosten.