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Urteil des Gerichts vom 7. März 2013 - Di Tullio/Kommission

(Rechtssache T-39/12 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Beurlaubung zum Wehrdienst - Art. 18 Abs. 1 der BSB - Zeitliche Wirkungen eines Urteils)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Roberto Di Tullio (Rovigo, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Woog und T. Bontinck, dann Rechtsanwalt T. Bontinck)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und V. Joris)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 29. November 2011, Di Tullio/Kommission (F-119/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Roberto Di Tullio trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 109 vom 14.4.2012.