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Vorabentscheidungsersuchen des Nederlandse Raad van State, eingereicht am 17. Oktober 2007 - M. und N. Elgafaji / Staatssecretaris van Justitie

(Rechtssache C-465/07)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Nederlandse Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: M. und N. Elgafaji

Beklagter: Staatssecretaris van Justitie

Vorlagefragen

Ist Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG1 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes so auszulegen, dass diese Bestimmung ausschließlich in einer Situation Schutz bietet, auf die auch Art. 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie er durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgelegt wurde, anwendbar ist, oder bietet die erstgenannte Bestimmung im Vergleich zu Art. 3 der Konvention einen ergänzenden oder einen anderen Schutz?

Wenn Art. 15 Buchst. c der Richtlinie im Vergleich zu Art. 3 der Konvention einen ergänzenden oder einen anderen Schutz bietet: Was sind in diesem Fall die Kriterien dafür, ob eine Person, die geltend macht, für den subsidiären Schutzstatus in Betracht zu kommen, tatsächlich Gefahr läuft, im Sinne von Art. 15 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Buchst. e der Richtlinie eine ernsthafte individuelle Bedrohung als Folge von willkürlicher Gewalt zu erleiden?

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1 - ABl. L 304, S. 12.