Language of document : ECLI:EU:T:2012:169





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012 – Slowakei/Kommission

(Rechtssache T‑247/07)

„Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Maßnahmen aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten – Beitrittsakte von 2003 – Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und finanzielle Auswirkungen ihrer Beseitigung – Ziel einer primärrechtlichen Bestimmung – Entscheidung 2007/361/EG“

1.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Beitrittsakte von 2003 – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation –Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Besteuerung von Überschussbeständen – Verringerung der sich aus der Verpflichtung, Überschussbestände zu beseitigen, ergebenden Belastung (Beitrittsakte von 2003, Anhang IV Kapitel 4 Nr. 2, Verordnung der Kommission Nr. 1972/2003) (vgl. Randnr. 30)

2.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Beitrittsakte von 2003 – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation –Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Beseitigung ihrer Überschussbestände durch die neuen Mitgliedstaaten – Begriff – Entscheidungsspielraum der Kommission (Beitrittsakte von 2003, Anhang IV Kapitel 4 Nr. 2) (vgl. Randnrn. 40‑48)

3.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Beitrittsakte von 2003 – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation –Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Verpflichtung der neuen Mitgliedstaaten, ihre Überschussbestände zu beseitigen – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zahlungsverpflichtung auferlegt wird, die nicht die Kosten für die Beseitigung der Überschüsse vom Binnenmarkt decken soll – Unvereinbarkeit mit Anhang IV Kapitel 4 Nr. 2 der Beitrittsakte – Nichtigerklärung (Beitrittsakte von 2003, Anhang IV Kapitel 4 Nr. 2) (vgl. Randnrn. 49‑52, 75‑77, 79‑80)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 138, S. 14), soweit sie die Slowakische Republik betrifft

Tenor

1.

Die Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei wird für nichtig erklärt, soweit sie die Slowakische Republik betrifft.

2.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Slowakischen Republik.

3.

Die Republik Polen und die Republik Litauen tragen ihre eigenen Kosten.