Language of document : ECLI:EU:T:2012:168





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012 – Polen/Kommission

(Rechtssache T‑243/07)

„Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Maßnahmen – Beitrittsakte von 2003 – Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und finanzielle Auswirkungen ihrer Beseitigung – Mit einer Vorschrift des Primärrechts verfolgtes Ziel – Entscheidung 2007/361/EG“

1.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Beitrittsakte von 2003 – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Besteuerung von Überschussbeständen – Verringerung der Belastung durch die Verpflichtung zur Beseitigung der Überschussbestände (Beitrittsakte von 2003, Anhang IV Nr. 4 Abs. 2; Verordnung Nr. 1972/2003 der Kommission) (vgl. Randnr. 30)

2.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Beitrittsakte von 2003 – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Von den neuen Mitgliedstaaten vorzunehmende Beseitigung ihrer Überschussbestände – Begriff – Entscheidungsspielraum der Kommission (Beitrittsakte von 2003, Anhang IV Nr. 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 40‑48)

3.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Beitrittsakte von 2003 – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Verpflichtung der neuen Mitgliedstaaten zur Beseitigung ihrer Überschussbestände – Entscheidung der Kommission, die nicht die Deckung der Kosten für die Beseitigung der Überschüsse vom Binnenmarkt zum Gegenstand hat – Unvereinbarkeit mit Anhang IV Nr. 4 Abs. 2 der Beitrittsakte – Nichtigerklärung (Beitrittsakte von 2003, Anhang IV Nr. 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 49‑52, 74‑76, 78‑79)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 138, S. 14), soweit sie die Republik Polen betrifft

Tenor

1.

Die Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei wird für nichtig erklärt, soweit sie die Republik Polen betrifft.

2.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Republik Polen.

3.

Die Slowakische Republik und die Republik Litauen tragen ihre eigenen Kosten.