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Klage, eingereicht am 5. April 2013 - Nanu-Nana Joachim Hoepp/HABM - Stal-Florez Botero (la nana)

(Rechtssache T-196/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Nanu-Nana Joachim Hoepp GmbH & Co. KG (Bremen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Boddien)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lina M. Stal-Florez Botero (Maarssen, Niederlande)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) vom 29. Januar 2013 in der Sache R 300/2012-1 bezüglich des Löschungsverfahrens Nr. 000005025 C (Gemeinschaftsmarke Nr. 005205125) zwischen Nanu-Nana Joachim Hoepp GmbH & Co. KG und Lina M. Stal-Florez Botero handelnd unter dem Namen La Nana aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke "la nana" für Waren der Klassen 16, 20 und 24 -Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 5 205 125.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag auf Nichtigerklärung wurde auf die Gründe des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates gestützt.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung in vollem Umfang wurde auf Art.57 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates gestützt.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 57 Abs. 2 und 3 und Art. 78 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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