Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 29. April 2024 – Opera Laboratori Fiorentini SpA/Ministero della Cultura, Gallerie degli Uffizi, A.L.E.S. – Arte Lavoro e Servizi SpA
(Rechtssache C-313/24, Opera Laboratori Fiorentini)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Opera Laboratori Fiorentini SpA
Beklagte: Ministero della Cultura, Gallerie degli Uffizi, A.L.E.S. – Arte Lavoro e Servizi SpA
Vorlagefrage
Ist der durch die Verordnung (EU) 2022/5761 eingefügte Art. 5k Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 833/20142 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, soweit er ein Verbot aufstellt, Aufträge und Konzessionen an „natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden“, zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, dahin auszulegen, dass das Verbot auf eine Gesellschaft italienischen Rechts mit Sitz in Italien anwendbar ist, an der eine italienische Gesellschaft beteiligt ist und bei deren Gesellschaftern es sich um natürliche Personen handelt, die keine russischen Staatsangehörigen sind, in deren Verwaltungsrat jedoch zwei der drei Mitglieder russische Staatsangehörige sind, von denen einer – der Vorsitzender und beauftragter Geschäftsführer dieses Verwaltungsrats ist – auch alleiniger Geschäftsführer der 90%igen Muttergesellschaft ist?
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1 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 111, S. 1).
1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2014, L 229, S. 1).