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Klage, eingereicht am 12. August 2008 - AJD Tuna / Kommission

(Rechtssache T-329/08)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: AJD Tuna Ltd (Mosta Road, Malta)) (Prozessbevollmächtigter: echtsanwalt M. Annoni)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45 °W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben, insbesondere Art. 3 dieser Verordnung, für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind ähnlich wie in den Rechtssachen T-305/08, Italienische Republik/Kommission, und T-313/08, Veromar di Tudisco Alfio & Salvatore S.n.c./Kommission. Insbesondere wird ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes gerügt, da die Gemeinschaftsregelung über die Fischerei auf Roten Thun bei der Klägerin eine auf die Rechtmäßigkeit ihrer Zucht- und Masttätigkeit gestützte berechtigte Erwartung geweckt habe.

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