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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2007 - Steinmetz/Kommission

(Rechtssache F-131/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Gütliche Beilegung - Durchführung einer Vereinbarung - Ablehnung der Erstattung von Dienstreisekosten -Offensichtliche Unzulässigkeit - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Teilung der Kosten - Ohne angemessenen Grund oder böswillig verursachte Kosten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Robert Steinmetz (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Choucroun)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2006, mit der die vollständige Durchführung der gütlichen Beilegung abgelehnt wird, die zwischen den Parteien im Rahmen der beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereichten Rechtssache T-155/05 vereinbart worden war

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Steinmetz trägt seine eigenen Kosten mit Ausnahme eines Betrags in Höhe von 500 Euro.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Herrn Steinmetz in Höhe von 500 Euro.

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1 - ABl. C 326 vom 30.12.2006, S. 86.