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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-5/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz - Kurze Darstellung der Klagegründe in der Klageschrift - Beschwerdefrist - Neue Tatsache - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier, G. Corstens und J. J. Vermer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nicht nach Besoldungsgruppe A*11 zu befördern - Aufhebung einer Reihe von Entscheidungen, die die berufliche Laufbahn des Klägers und anderer Beamter des Rechnungshofs betreffen - Aufhebung des Ergebnisses der Wahlen zur Personalvertretung des Rechnungshofs von 2006 - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Der Kläger trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007, S. 44.