Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Administratīvā rajona tiesa (Lettland), eingereicht am 15. Mai 2024 – SIA EUROPARK LATVIA, SKIDATA GmbH/Valsts ieņēmumu dienests

(Rechtssache C-353/24, EUROPARK LATVIA und SKIDATA)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Administratīvā rajona tiesa

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: SIA EUROPARK LATVIA, SKIDATA GmbH

Beklagter: Valsts ieņēmumu dienests

Weitere Beteiligte: SIA 19 points, SIA Ernst & Young Baltic

Vorlagefragen

Ist Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften dahin auszulegen, dass unter den Begriff der „technischen Vorschriften“, deren Entwürfe gemäß Art. 8 Abs. 1 dieser Richtlinie der Kommission übermittelt werden müssen, eine Rechtsvorschrift fällt, nach der ein Wartungsdienstleister verpflichtet ist, der Konformitätsbewertungsstelle den Quellcode einer registrierten Software zur Verfügung zu stellen?

Ist Art. 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die Anforderung, einer Konformitätsbewertungsstelle den Quellcode einer registrierten Software zur Verfügung zu stellen, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung angesehen werden kann?

Falls die vorstehende Frage bejaht wird: Kann diese Maßnahme im Hinblick auf eine wirksame steuerliche Kontrolle als verhältnismäßig angesehen werden?

____________

1     ABl. 1998, L 204, S. 37.