Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2015 – Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission
(Rechtssache T-480/11)1
(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente, die im Rahmen einer Prüfung der Rechnungsführung in Bezug auf die Durchführung bestimmter im Zuge des Sechsten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration geschlossener Forschungsverträge berücksichtigt wurden – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Pflicht zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung – Überwiegendes öffentliches Interesse)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Technion – Israel Institute of Technology (Haifa, Israel) und Technion Research & Development Foundation Ltd (Haifa) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte D. Grisay und D. Piccininno, dann Rechtsanwälte D. Grisay und C. Hartman)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Costa de Oliveira und C. ten Dam, dann F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2011, mit der Technion – Israel Institute of Technology der Zugang zu Dokumenten verweigert wurde, die im Zuge einer Prüfung der Rechnungsführung in Bezug auf die Durchführung bestimmter im Zuge des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) geschlossener Forschungsverträge berücksichtigt wurden
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Technion – Israel Institute of Technology und die Technion Research & Development Foundation Ltd tragen die Kosten.
________________________1 ABl. C 340 vom 19.11.2011.