Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 18. September 2023 –
Polen/Parlament und Rat
(Rechtssache C‑445/23 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Art. 263 AEUV – Klage auf Nichtigerklärung einer Handlung der Union – Art. 278 AEUV – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dieser Handlung – Beschluss (EU) 2023/852 – Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union – Erhöhung der Zahl der in die Reserve eingestellten Zertifikate – Dringlichkeit – Energieversorgungssicherheit – Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage eines Mitgliedstaats“
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung der Vollziehung – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters
(Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 160 Abs. 3)
(vgl. Rn. 7-9)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung der Vollziehung – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast des Antragstellers – Erhöhung der Zahl der in die Marktstabilitätsreserve eingestellten Treibhausgasemissionszertifikate – Erhöhung der Zertifikate in der Reserve, die eine Erhöhung der Kosten der Kohlenutzung begünstigen kann – Fehlender Nachweis eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens
(Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 160 Abs. 3)
(vgl. Rn. 24-26, 29, 30, 33-44)
3. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung der Vollziehung – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm durch die angefochtene Handlung – Keine automatische Erfüllung der Voraussetzung
(Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 160 Abs. 3)
(vgl. Rn. 28)
Tenor
1. | | Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. | | Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |