Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2021 – HG/Kommission
(Rechtssache T-693/16 P RENV-RX)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstliche Verwendung in einem Drittland – Von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Wohnung – Nichteinhaltung der Verpflichtung, dort mit der Familie zu wohnen – Disziplinarverfahren – Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen – Ersatz des von der Union erlittenen Schadens – Art. 22 des Statuts – Klageabweisung – Aufhebung in der Rechtsmittelinstanz – Im Rechtsmittel vom Gerichtshof überprüftes und aufgehobenes Urteil – Zurückverweisung an das Gericht)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: HG (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Bohr als Bevollmächtigen im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016, HG/Kommission (F-149/15, EU:F:2016:155) auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Urteil des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016, HG/Kommission (F-149/15), wird aufgehoben.
Die Höhe des von HG der Europäischen Union geschuldeten Schadensersatzes wird auf einen Betrag von 80 000 am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache F-149/15 abgewiesen.
HG und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten in den Rechtssachen F-149/15, T-693/16 P, T-440/18 RENV und T-693/16 P-RENV-RX.
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1 ABl. C 441 vom 28.11.2016.