Klage, eingereicht am 22. Mai 2013 – Iglotex/HABM – Iglo Foods Group (IGLOTEX)
(Rechtssache T-282/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Iglotex S.A. (Skórcz, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Helbig, P. Hansmersmann und S. Rengshausen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Iglo Foods Group Ltd (Feltham, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufzuheben;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „IGLOTEX“ − Gemeinschaftsmarke Nr. 9 283 367 für Waren der Klassen 29 und 30
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „IGLO“ für Waren der Klassen 29 und 30 − Gemeinschaftsmarke Nr. 5 740 238.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle angegriffenen Waren stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.