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Klage, eingereicht am 22. Mai 2013 – Iglotex/HABM – Iglo Foods Group (IGLOTEX)

(Rechtssache T-282/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Iglotex S.A. (Skórcz, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Helbig, P. Hansmersmann und S. Rengshausen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Iglo Foods Group Ltd (Feltham, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „IGLOTEX“ − Gemeinschaftsmarke Nr. 9 283 367 für Waren der Klassen 29 und 30

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „IGLO“ für Waren der Klassen 29 und 30 − Gemeinschaftsmarke Nr. 5 740 238.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle angegriffenen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.