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Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2021 – YG/Kommission

(Rechtssache T-599/20)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2019 – Entscheidung, den Kläger nicht nach Besoldungsgruppe AST 9 zu befördern – Art. 45 des Statuts – Abwägung der Verdienste – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: YG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Hohenecker, L. Radu Bouyon und L. Vernier)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 14. November 2019, den Kläger im Beförderungsverfahren 2019 nicht nach Besoldungsgruppe AST 9 zu befördern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

YG trägt die Kosten.

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1     ABl. C 423 vom 7.12.2020.