Klage, eingereicht am 20. Juli 2010 - Barthel u. a./Gerichtshof
(Rechtssache F-59/10)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Yvette Barthel (Arlon, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J. N. Louis und E. Marchal)
Beklagter: Gerichtshof
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Gerichtshof den Antrag der Kläger auf Schichtarbeitvergütung nach Art. 1 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können (ABl. L 38, S. 1), abgelehnt hat
Anträge
Die Kläger beantragen,
die ablehnende Entscheidung des Kanzlers des Gerichtshofs der Europäischen Union über den Antrag der Kläger vom 8. Juni 2009, ab dem 20. Dezember 2006 eine Schichtarbeitvergütung nach Art. 1 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976 zu erhalten, aufzuheben;
dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.
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