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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 22. Juli 2022 – Novo Banco SA – Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução/J. M. F. T., M. H. D. S.

(Rechtssache C-499/22)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Novo Banco SA – Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução

Kassationsbeschwerdegegner: J. M. F. T., M. H. D. S.

Vorlagefragen

Ist mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta), dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nach Art. 21 Abs. 2 der Charta eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/241 vereinbar, die zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, die nicht gemäß den Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 bis 4 der Richtlinie 2001/24 öffentlich bekannt gemacht worden ist, in einem Aufnahmemitgliedstaat führt?

Ist mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 47 der Charta und dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/24 vereinbar, die zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats in einem Aufnahmemitgliedstaat führt, wenn diese Entscheidung von der Übertragung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und einer Reihe von Vermögenswerten der zu sanierenden Bank auf eine „Brückenbank“ bestimmte Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken ausgeschlossen hat und das spätere Verhalten der „Brückenbank“, die unter der Kontrolle einer das Unionsrecht anwendenden Behörde steht, bei den Kunden des Aufnahmemitgliedstaats das berechtigte Vertrauen begründet hat, sie habe die Passiva (Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten) der zu sanierenden Bank gegenüber diesen Kunden übernommen?

Ist mit dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 17 der Charta, dem Grundsatz eines hohen Verbraucherschutzniveaus nach Art. 38 der Charta und dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/24 vereinbar, die in einem Aufnahmemitgliedstaat zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats führt, durch die eine „Brückenbank“ in die jeweilige Gläubigerposition der von der zu sanierenden Bank eingegangenen Vertragsbeziehungen eintritt, während die Verpflichtung zur Rückerstattung der vom Kunden gezahlten Beträge, wenn Verträge wegen Irrtums beim Vertragsabschluss aufgrund mangelhafter Aufklärung durch die Bank für nichtig erklärt werden, bei der zahlungsunfähigen Bank verbleibt?

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1 Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. 2001, L 125, S. 15).