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Klage, eingereicht am 22. März 2012 - Free/HABM - Noble Gaming (FREEREVOLUTION TM)

(Rechtssache T-127/12)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Free (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Y. Coursin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Noble Gaming Ltd (Prag, Tschechische Republik)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Dezember 2011 in der Sache R 2326/2010-2 aufzuheben;

festzustellen, dass die geltend gemachten älteren Marken und insbesondere die französische Wortmarke "FREE" (Nr. 173491) der angegriffenen Marke "FREEVOLUTION TM" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und insbesondere im Sinne von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 ähnlich sind;

festzustellen, dass die Anmeldung der angegriffenen Marke nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und insbesondere nach Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 zurückzuweisen ist, und

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die vor dem Gericht und vor dem HABM angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "FREEVOLUTION TM" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 41 und 42 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8206443.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Französische Bildmarke "free LA LIBERTÉ N'A PAS DE PRIX" (Nr. 99785839) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 38, französische Wortmarke "FREE" (Nr. 1734391), französische Wortmarke "FREE MOBILE" (Nr. 73536224) für Waren der Klasse 9, die im geschäftlichen Verkehr benutzte Unternehmensbezeichnung "FREE" und der im geschäftlichen Verkehr benutzte Domainname "FREE.FR".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Der Widerspruch wird insgesamt zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009, da bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Zeichen im Rahmen der jeweiligen Bestimmung ein Unterschied zu machen sei, Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da durchaus eine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe, und Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009, da ein Zusammenhang zwischen den Marken "FREE" und "FREEVOLUTION TM" bestehe, so dass die bekannte Marke "FREE" durch das Bestehen der angegriffenen Marke beeinträchtigt würde.

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