Language of document : ECLI:EU:T:2007:395





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2007 – Portugal/Kommission

(Rechtssache T-387/07 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Kürzung einer finanziellen Beteiligung – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Keine Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 24-26, 28-31, 38-39)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2007) 3772 der Kommission vom 31. Juli 2007 über die Kürzung der vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gestützt auf die Entscheidung C(95) 1769 der Kommission vom 28. Juli 1995 gewährten finanziellen Beteiligung zum Globalzuschuss „SGAIA“ sowie der Zahlungsanordnung, die in einer Belastungsanzeige vom 17. September 2007 enthalten sein soll

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.