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Urteil des Gerichts vom 18. November 2014 – Photo USA Electronic Graphic/Rat

(Rechtssache T-394/13)1

(Dumping – Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in China – Endgültiger Antidumpingzoll – Definition der betroffenen Ware)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Photo USA Electronic Graphic, Inc. (Peking, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Adamantopoulos)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: S. Boelaert im Beistand von B. O’Connor, Solicitor, und Rechtsanwalt S. Gubelt)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Brakeland und M. França), Ancàp SpA (Sommacampagna, Italien), Cerame-Unie AISBL (Brüssel, Belgien), Confindustria Ceramica (Sassuolo, Italien) und Verband der Keramischen Industrie e.V. (Selb, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Bierwagen)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 131, S. 1), soweit der Klägerin darin ein Antidumpingzoll auferlegt wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Photo USA Electronic Graphic, Inc. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Rat der Europäischen Union, der Ancàp SpA, der Cerame-Unie AISBL, der Confindustria Ceramica und dem Verband der Keramischen Industrie e.V. entstanden sind.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 274 vom 21.9.2013.