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Beschluss des Gerichts vom 21. April 2016 – Inclusion Alliance for Europe/Kommission

(Rechtssache T-539/13)1

(Nichtigkeitsklage – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] – Projekte MARE, Senior und ECRN – Wiedereinziehung eines Teils des geleisteten Zuschusses – Vollstreckbare Entscheidung – Natur der Klagegründe – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Inclusion Alliance for Europe GEIE (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Famiani)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Di Paolo und F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt D. Gullo)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2013) 4693 final der Kommission vom 17. Juli 2013 betreffend die Wiedereinziehung eines Betrags von 212 411,89 Euro zuzüglich Zinsen, den die Klägerin im Rahmen der Projekte MARE, Senior und ECRN schuldet

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Inclusion Alliance for Europe GEIE trägt die Kosten.

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1     ABl. C 15 vom 18.1.2014.