Language of document : ECLI:EU:T:2016:82





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 18. Februar 2016 – Harrys Pubar und Harry’s New York Bar/HABM – Harry’s New York Bar und Harrys Pubar (HARRY’S BAR)

(Verbundene Rechtssachen T‑711/13 und T‑716/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HARRY’S BAR – Ältere nationale Bildmarke PUB CASINO Harrys RESTAURANG – Teilweises Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts [1991], Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 26)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 38-40, 43, 44, 101, 102)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 51, 52)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 76, 77, 84, 85)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke HARRY’S BAR und Bildmarke PUB CASINO Harrys RESTAURANG (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 91-100, 106-108)

Gegenstand

Zwei Klagen gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Oktober 2013 (verbundene Sachen R 946/2012-1 und R 995/2012-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Harrys Pubar AB und der Harry’s New York Bar SA

Tenor

1.

In der Rechtssache T‑711/13 wird Nr. 1 des Tenors der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Oktober 2013 (verbundene Sachen R 946/2012-1 und R 995/2012-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Harrys Pubar AB und der Harry’s New York Bar SA aufgehoben.

2.

In der Rechtssache T‑716/13 wird die Klage von Harry’s New York Bar abgewiesen.

3.

Harry’s New York Bar trägt ihre eigenen Kosten, die Hälfte der Harrys Pubar im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten sowie die Harrys Pubar im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM entstandenen Kosten. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Hälfte der Harrys Pubar im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten.