Klage, eingereicht am 26. November 2013 – TrekStor/HABM – MSI Technology (MovieStation)
(Rechtssache T-636/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: TrekStor Ltd (Hong Kong, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Spieker)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MSI Technology GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 27. September 2013 (Beschwerdesache R 1914/2012-4) dahingehend abzuändern, dass der Antrag der Antragstellerin auf Erklärung der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke „MovieStation“ vom 20. Juni 2011 kostenpflichtig zurückgewiesen wird;
dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „MovieStation“ für Waren der Klasse 9 ‒ Gemeinschaftsmarke Nr. 5 743 257
Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: MSI Technology GmbH
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Art. 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung Nr. 207/2009
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der betroffenen Marke
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009