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Klage, eingereicht am 2. Dezember 2013 – Sto/HABM – Fixit Trockenmörtel Holding (CRETEO)

(Rechtssache T-640/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Sto AG (Stühlingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Kern und J. Sklepek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fixit Trockenmörtel Holding AG (Baar, Schweizer)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung R 905/2012-4 der Vierten Beschwerdekammer vom 25. September 2013 dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch im mit der Beschwerde geltend gemachten Umfang aufrechterhalten wird und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 207 085 zurückgewiesen wird;

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Fixit Trockenmörtel Holding AG.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CRETEO“ für Waren der Klassen 1, 2, 17 und 19 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 207 085

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wortmarken „StoCretec“ und „STOCRETE“ für Waren der Klassen 1, 2, 17 und 19

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009