Klage, eingereicht am 2. Dezember 2013 – Sto/HABM – Fixit Trockenmörtel Holding (CRETEO)
(Rechtssache T-640/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Sto AG (Stühlingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Kern und J. Sklepek)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fixit Trockenmörtel Holding AG (Baar, Schweizer)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung R 905/2012-4 der Vierten Beschwerdekammer vom 25. September 2013 dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch im mit der Beschwerde geltend gemachten Umfang aufrechterhalten wird und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 207 085 zurückgewiesen wird;
die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Fixit Trockenmörtel Holding AG.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CRETEO“ für Waren der Klassen 1, 2, 17 und 19 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 207 085
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wortmarken „StoCretec“ und „STOCRETE“ für Waren der Klassen 1, 2, 17 und 19
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009