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Klage, eingereicht am 27. November 2013 – Bimbo/HABM – Cafe' do Brasil (Caffè KIMBO GOLD MEDAL)

(Rechtssache T-638/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Bimbo, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cafe' do Brasil SpA (Melito di Napoli, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. September 2013 in der Sache R 787/2012-4 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens der anderen Beteiligten aufzuerlegen, falls sie diesem Verfahren beitreten sollte.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „Caffè KIMBO GOLD MEDAL“ in den Farben Rot, Gold, Weiß und Schwarz für Waren der Klassen 30, 32 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 037 909.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene spanische Wortmarke „BIMBO“ (Nr. 291 655) für Waren der Klasse 30 und bekannte ältere spanische und portugiesische Wortmarke „BIMBO“.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1, 2 und 5 der Verordnung Nr. 207/2009.