Language of document : ECLI:EU:T:2014:834





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. September 2014 –
Molda/Kommission

(Rechtssache T‑629/13)

„Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 – Beschluss 2011/278/EU – Von Deutschland unterbreitete nationale Umsetzungsmaßnahmen – Härtefallklausel – Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unmittelbare Betroffenheit – An die Mitgliedstaaten gerichteter Beschluss der Kommission betreffend die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten – Abschließende Festlegung aller Faktoren, die bei den nationalen Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind – Rein automatische Umsetzung – Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten – Fehlen (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 11; Beschluss 2013/448 der Kommission) (vgl. Rn. 27-35)

2.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Ermessen der Kommission – Fehlen – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung von Grundrechten – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschlüsse der Kommission 2011/278, Art. 10 und 15 Abs. 3, und 2013/448) (vgl. Rn. 39-45)

3.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Höhere Gewalt – Begriff – Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbar sind – Dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten unterliegendes Unternehmen – Gefahr einer Insolvenz – Kein Fall höherer Gewalt (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates; Beschluss 2013/448 der Kommission) (vgl. Rn. 46, 47)

4.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Verletzung von Grundrechten – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 15 bis 17; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 56-71)

5.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 72-75, 78-82, 86-90)

6.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Zuteilung auf der Grundlage einer nationalen Vorschrift, die über die harmonisierten Vorschriften hinausgeht – Unvereinbarkeit – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 94-96, 99-104)

7.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Fehlende Befugnis der Mitgliedstaaten, über die Emissionszertifikate zu verfügen – Fehlende staatliche Kontrolle im Rahmen der nationalen Umsetzungsmaßnahmen – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer nationalen Härtefallklausel – Qualifizierung als staatliche Beihilfen – Keine Auswirkung auf die Vereinbarkeit mit der Regelung für die Zuteilung von Zertifikaten (Art. 107 Abs. 1 AEUV; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 2, 10a und 11 Abs. 3; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 106-109)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27), soweit darin in Art. 1 Abs. 1 eine Härtefallzuteilung für die Klägerin für die dritte Handelsperiode des Emissionshandels 2013 bis 2020 nach § 9 Abs. 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 21. Juli 2011 abgelehnt wird

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Molda AG trägt die Kosten.