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Beschluss des Gerichts vom 2. Oktober 2014 – HTC Sweden/HABM – Vermop Salmon (TWISTER)

(Rechtssache T-230/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: HTC Sweden AB (Söderköping, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Hasselblatt und D. Kipping)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Vermop Salmon GmbH (Gilching, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Ring und W. von der Osten-Sacken)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Januar 2013 (verbundene Sachen R 1873/2011-1 und R 1881/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Vermop Salmon GmbH und der HTC Sweden AB

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie je zur Hälfte die Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 178 vom 22.6.2013.