Beschluss des Gerichts vom 2. Oktober 2014 – HTC Sweden/HABM – Vermop Salmon (TWISTER)
(Rechtssache T-230/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: HTC Sweden AB (Söderköping, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Hasselblatt und D. Kipping)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Vermop Salmon GmbH (Gilching, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Ring und W. von der Osten-Sacken)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Januar 2013 (verbundene Sachen R 1873/2011-1 und R 1881/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Vermop Salmon GmbH und der HTC Sweden AB
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie je zur Hälfte die Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 178 vom 22.6.2013.