Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 - Basili / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsjahr 2004 - Aufhebungsklage - Personalvertreter - Stellungnahme der Ad-hoc-Gruppe)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Tamara Diomede Basili (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld, dann Rechtsanwalt T. Bontinck)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und H. Kraemer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der der Klägerin am 10. November 2005 mitgeteilten Beurteilung der beruflichen Entwicklung, da diese die Stellungnahme der "Ad-hoc-Gruppe für die Beurteilung der Personalvertreter und die Abgabe von Beförderungsvorschlägen für diesen Personenkreis" nicht berücksichtigt
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 261 vom 28.10.2006, S. 37.