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Vorabentscheidungsersuchen der Corte costituzionale (Italien), eingereicht am 27. Februar 2024 – Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)/V. M.

(Rechtssache C-151/24, Luevi1 )

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte costituzionale

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

Kassationsbeschwerdegegnerin: V. M.

Vorlagefrage

Ist Art. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten1 , als Konkretisierung des Schutzes des in Art. 34 Abs. 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Rechts auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit dahin auszulegen, dass eine Leistung wie der Grundrentenzuschlag nach Art. 3 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 335 vom 8. August 1995 (Reform des gesetzlichen und des Zusatzrentensystems) in seinen Anwendungsbereich fällt und somit das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die diese Leistung, die Ausländern unter der Bedingung, dass sie im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung – EU sind, bereits gewährt wird, nicht auch auf Ausländer im Besitz einer kombinierten Erlaubnis im Sinne der Richtlinie 2011/98/EU ausweitet?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     ABl. 2011, L 343, S. 1.