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Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2018 – Portugal/Kommission

(Rechtssache T-22/17)1

(ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Von Portugal getätigte Ausgaben – Art. 31 Abs. 4 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 1290/2005 – Fehlen eines Beweises für ernsthafte und berechtigte Zweifel – Schlüsselkontrollen – Zusatzkontrollen)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: P. Estȇvão, L. Inez Fernandes, M. Figueiredo und J. Saraiva de Almeida)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Rechena, A. Sauka und D. Triantafyllou)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2018 der Kommission vom 15. November 2016 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2016, L 312, S. 26), soweit mit ihm von der zuständigen Zahlstelle der Portugiesischen Republik zulasten des ELER getätigte Ausgaben in einer Gesamthöhe von 1 990 810,30 Euro ausgeschlossen werden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

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1     ABl. C 104 vom 3.4.2017.