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Klage, eingereicht am 1. August 2012 - Klizli/Rat

(Rechtssache T-336/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Yousef Klizli (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Z. Garkova-Lyutskanova)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss 2012/256/GASP des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 126, S. 9) für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 126, S. 3) für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund:

Der Kläger sei fälschlicherweise als eine Person aufgeführt, die das Regime finanziell unterstütze.

Zweiter Klagegrund:

Die angefochtenen Handlungen des Rates seien ohne jede Rechtsgrundlage ergangen und verstießen gegen die Begründungspflicht, das Recht auf ein faires Verfahren, den Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz und das Eigentumsrecht; ferner verstießen sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und verletzten den guten Ruf des Klägers.

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