Rechtsmittel, eingelegt am 25. August 2022 von ZA gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Juni 2022 in der Rechtssache T-545/16, YY und ZA/Gerichtshof der Europäischen Union
(Rechtssache C-570/22 P)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: ZA (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi und Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Andere Parteien des Verfahrens: Gerichtshof der Europäischen Union, YY, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juni 2022 in der Rechtssache T-545/16, YY und ZA/Gerichtshof, aufzuheben;
den Rechtsstreit selbst zu entscheiden und die Klage für begründet zu erklären;
dem Beklagten sämtliche Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das Rechtsmittel wird auf zwei Gründe gestützt:
1. Verstoß gegen Art. 45 AEUV, Verletzung der Begründungspflicht des Gerichts, fehlerhafte rechtliche Würdigung und Verfälschung des Akteninhalts;
2. Verkennung des Zwecks von Anhang VII Art. 8 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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