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Rechtsmittel, eingelegt am 25. August 2022 von ZA gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Juni 2022 in der Rechtssache T-545/16, YY und ZA/Gerichtshof der Europäischen Union

(Rechtssache C-570/22 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: ZA (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi und Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Andere Parteien des Verfahrens: Gerichtshof der Europäischen Union, YY, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juni 2022 in der Rechtssache T-545/16, YY und ZA/Gerichtshof, aufzuheben;

den Rechtsstreit selbst zu entscheiden und die Klage für begründet zu erklären;

dem Beklagten sämtliche Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Rechtsmittel wird auf zwei Gründe gestützt:

1.    Verstoß gegen Art. 45 AEUV, Verletzung der Begründungspflicht des Gerichts, fehlerhafte rechtliche Würdigung und Verfälschung des Akteninhalts;

2.    Verkennung des Zwecks von Anhang VII Art. 8 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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