Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der "L" gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 23. August 2002

    (Rechtssache T-254/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

"L", wohnhaft in Brüssel, hat am 23. August 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Jean Van Rossum, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Kommission vom 30. April 2002 und die stillschweigende Entscheidung über die Zurückweisung ihrer Beschwerde vom 4. Februar 2002 aufzuheben;

(die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin zu verurteilen;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wendet sich zum einen dagegen, dass die Kommission ihren Antrag, ihr infolge von Belästigungshandlungen vor Gericht Beistand zu leisten, abgelehnt hat. Sie wendet sich zum anderen gegen die stillschweigende Entscheidung, ihre durch die Belästigungen hervorgerufenen Erkrankungen nicht als Berufskrankheit anzuerkennen.

Sie stützt ihre Klage gegen die erste Entscheidung auf Artikel 25 Absatz 2 des Statuts. Die Begründung der Entscheidung sei nicht kohärent.

Sie beruft sich außerdem auf einen Verstoß gegen Artikel 24 Absätze 1 und 2 des Statuts, da sich die Kommission weigere, ihr vor Gericht Beistand zu leisten, und da sie es ablehne, ihr Zugang zu den ihr zur Verfügung stehenden Informationen über die Belästigungen zu gewähren.

Sie stützt ihre Klage gegen die zweite Entscheidung auf einen Verstoß gegen Artikel 25 Absatz 2 des Statuts. Sie habe nie eine Begründung für die stillschweigende Ablehnung ihres Antrags erhalten.

____________