Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Juli 2006 - D / Kommission
Berufskrankheit - Antrag auf Anerkennung der Verschlimmerung der Krankheit, an der der Kläger leidet, als Berufskrankheit
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: D (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Van Rossum, S Orlandi und J.-N. Louis)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der ablehnenden Entscheidung der Kommission über den Antrag des Klägers, die Verschlimmerung der Krankheit, an der er leidet, als Berufskrankheit anzuerkennen
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit der der Antrag abgelehnt wurde, die Krankheit oder die Verschlimmerung der Krankheit des Klägers als Berufskrankheit anzuerkennen, wird aufgehoben.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 155 vom 25.6.2005 (ursprünglich beim Gericht erster Instanz unter dem Aktenzeichen T-147/05 registrierte und mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesene Rechtssache).