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Urteil des Gerichts vom 22. April 2015 – Planet/Kommission

(Rechtssache T-320/09)1

(Schutz der finanziellen Interessen der Union – Frühwarnsystem (FWS) zur Identifikation des mit Rechtssubjekten, die einen Zuschlag erhalten haben, verbundenen Risikograds – Untersuchung des OLAF zur Abwicklung eines öffentlichen Auftrags über ein Projekt zur institutionellen Modernisierung in Syrien – Entscheidungen über einen Antrag auf Eingabe der Warnmeldungen W1a und W1b – Rechtsgrundlage – Grundrechte – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Planet AE Anonymi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und F. Dintilhac)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), mit denen die Eintragung der Klägerin in das Frühwarnsystem (FWS) beantragt wurde sowie der Entscheidungen der Kommission hinsichtlich der Eingabe der W1a-Warnmeldung und anschließend der W1b-Warnmeldung

Tenor

Die Entscheidungen des Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), mit denen die Eintragung von Planet AE Anonymi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion in das Frühwarnsystem (FWS) beantragt wurde, sowie jene der Europäischen Kommission über die Eingabe der sie betreffenden Warnmeldungen W1a und W1b werden für nichtig erklärt.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 267 vom 7.11.2009.