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Klage, eingereicht am 2. Mai 2013 – MHCS/HABM – Ambra (DORATO)

(Rechtssache T-249/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: MHCS (Epernay, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Boutron, N. Moya Fernández und L.-E. Balleydier)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ambra S.A. (Warschau, Polen)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die vorliegende Klage und ihre Anhänge für zulässig zu erklären;

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer aufzuheben;

dem HABM und der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Abbildung eines Flaschenhalsetiketts und den Wortbestandteil „DORATO“ für Waren der Klasse 33 enthält – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 131 228.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarken, die die Abbildung eines Flaschenhalsetiketts für Waren der Klasse 33 enthalten.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.