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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 22. Juni 2009 - Timmer/Rechnungshof

(Rechtssache T-340/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Neue wesentliche Tatsachen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Marianne Timmer (Saint-Sauves-d'Auvergne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 5. Juni 2008, Timmer/Rechnungshof (F-123/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Frau Marianne Timmer trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 285 vom 8.11.2008.