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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 19. Juli 2004

In der Rechtssache T-439/03 R II Ulrike Eppe gegen Europäisches Parlament

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Auswahlverfahren - Neuer Antrag - Zulässigkeit - Keine Dringlichkeit)

(Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-439/03 R II, wohnhaft in Hannover (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Rogalla, gegen Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. de Wachter und N. Lorenz), wegen Antrags, das Auswahlverfahren EURI Al167 /02 aufzuheben und unter Teilnahme der Antragstellerin zu wiederholen, hilfsweise, dem Europäischen Parlament zu untersagen, auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Auswahlverfahrens Einstellungen vorzunehmen, hat der Präsident des Gerichts am 19. Juli 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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