Language of document : ECLI:EU:T:2006:13





Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Januar 2006 − Dimos Ano Liosion u. a./Kommission

(Rechtssache T‑85/05)

(„Unzulässigkeit – Personen, die nicht Adressaten von Handlungen der Gemeinschaft sind – Unmittelbares Betroffensein“)

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG) (vgl. Randnr. 28)

2.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG) (vgl. Randnr. 30)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung E (2004) 5522 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Kohäsionsfonds für die Durchführung des Vorhabens „Errichtung einer zweiten Deponie, erste Phase, in Westattika am Standort ‚Skalistiri‘ der Gemeinde Fyli“

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.