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Klage, eingereicht am 26. Oktober 2010 - Nike International/HABM (DYNAMIC SUPPORT)

(Rechtssache T-512/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Nike International Ltd (Beaverton, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. de Justo Bailey)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. August 2010 in der Sache R 640/2010-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "DYNAMIC SUPPORT" für Waren der Klasse 25 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8299869.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Klägerin macht geltend, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da der Beschwerdekammer ein Beurteilungsfehler unterlaufen sei und sie zu Unrecht zu dem Ergebnis gekommen sei, dass dieser Artikel der Eintragung der beantragten Marke entgegenstehe.

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