Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 9. September 2008 - Marcuccio / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten des Klägers in Höhe von 100 %)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Insbesondere zum einen Aufhebung der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten in Höhe von 100 % und zum anderen Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 89,56 Euro an den Kläger als ergänzende Erstattung seiner Krankheitskosten oder als Ersatz eines Schadens
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 235 vom 6.10.2007 (ehemals Rechtssache F-84/06).