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Klage, eingereicht am 11. Oktober 2007 - Portugiesische Republik / Kommission

(Rechtssache T-387/07)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollächtigte: L. Inês Fernandes, S. Rodrigues und A. Gattini)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 1 der Entscheidung C(2007) 3772 der Kommission vom 31. Juli 2007 über die Kürzung des vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gemäß der Entscheidung C(95) 1769 der Europäischen Kommission vom 28. Juli 1995 gewährten Beitrags zum Globalzuschuss "SGAIA" für nichtig zu erklären;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Unklare Begründung. Die Beklagte verweise mit dem Ausdruck "wie oben dargestellt" generell auf die summarisch durchgeführte und in der angefochtenen Entscheidung wiedergegebene Prüfung. Sie habe in Abschnitt 6 "Ergebnis" keine klare Feststellung getroffen, gegen welche Vorschriften oder Bestimmungen die Portugiesische Republik verstoßen habe.

Die Dienste der Kommission hätten in der angefochtenen Entscheidung keine Unregelmäßigkeiten und keinen Verstoß gegen die von der Kommission mit der Caixa Geral de Depósitos geschlossene Vereinbarung vom 15. November 1995 festgestellt. Die von der Kommission in der angefochtenen Entscheidung aufgestellte Behauptung einer Unregelmäßigkeit sei unbegründet, da diese Behauptung Art. 8 Abs. 5 und 6 der Vereinbarung außer Acht lasse, wonach eine Rückstellung von zukünftigen Zuschüssen bis zum 31. Dezember 2001 möglich sei.

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